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Zitat von GirokontoExperte
Sparkassen dürfen Kunden nicht ablehnen [...]
Es gibt meines Wissens hierüber sogar bereits einen Passus in den Gesetzbücher.
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Der Passus würde mich sehr interessieren. Meines Wissens gibt es den nicht, statt dessen nur eine freiwillige Selbstverpflichtung. Und auch dafür gibt es Ausnahmen und Hintertürchen.
Ich versteh übrigens den Witz mit der Lachplatte und den doppelt geführten Konten nicht. Es geht doch nicht um die Menge der Konten, die geführt werden... es geht und die Art und Weise wie sie geführt werden müssen. Und welche Anforderungen die Kreditinstitute an die Technik stellen: Die rechtliche Umsetzung ist trivial, aber da sich jeder von der Reform was verspricht, möchte auch jeder was davon haben.
Die Gerichte möchten entlastet werden (keine Beschlüsse mehr).
Die Schuldner möchten an das ihnen zustehende Geld (längere Fristen, keine Beschlüsse, weniger Ausnahmen).
Die Banken möchten weniger Arbeit haben (bessere technische Unterstützung, automatisierte Bearbeitung ohne die Konten dicht zu machen).
Nur die Gläubiger gucken dumm aus der Wäsche (einer muß eben bezahlen - so ist das in Deutschland, arrrrr).