P-Konto Pfändungsschutzkonto Forum  

Zurück   P-Konto Pfändungsschutzkonto Forum > P-Konto > Allgemeine Fragen zum P-Konto

Umfrageergebnis anzeigen: Haben Sie Erfahrung mit p-konto-schufafrei.de ?
Ja, ich habe ein Konto dort eröffnet! 1 33,33%
Ich war am Anfang skeptisch, aber es funktioniert! 1 33,33%
Nein, ich habe keine Erfahrung mit dieser Seite! 1 33,33%
Vorsicht, ich habe dort Geld bezahlt, keine Leistung erhalten! 0 0%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 3. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 06.08.2008, 22:14
j_heibel j_heibel ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 12
Standard

Ich stehe auf keiner Seite, ich versuche, beide zu verstehen...
Ich kann auch verstehen, daß Sie nicht sehr viel Verständnis für die andere Seite haben. Allerdings sind auch Banken nur Menschen ;-) Also denen ist nicht daran gelegen, andere zu ärgern, sondern ein Geschäft zu machen.

Wenn Sie mehrfach Pfändungen haben, dann gibt es feste Regeln für eine Bank, was sie darf und was nicht. Wenn eine Bank sich nicht daran hält, dann ist das nicht rechtens. Normalerweise treten Pfändungsschuldner nicht sehr selbstbewußt gegenüber einer Bank auf. Aber manchmal kann das helfen. Wenn man seine Rechte kennt (Verfügungsfristen und die aktuelle Rechtslage zum Thema Pfändung) und seinen Pflichten nachkommt (Kontoführungsgebühren bezahlen) dann sind die Banken meist nicht daran interessiert, ihre Kunden zu schikanieren. Vielmehr werden sie (fast) alles unternehmen, um einer ggf. angedrohten Veröffentlichung ihrer Gesetzesverstöße entgegenzuwirken. Keine Bank sieht es gern, wenn ihre Aktionen in rechtlichen Grauzonen an die große Glocke gehängt werden.

Und zum Thema 7-Tages-Frist bei Sozialleistungen: seit ca. 1,5 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich vom Amtsgericht seine Sozialeistungen für die Dauer von einem Monat von der Pfändung freistellen zu lassen.
Ebenfalls hat man als Pfändungsschuldner das Recht, die Zahlungen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (Miete, Strom, Gas) per Lastschrift einziehen zu lassen. Also darf die Bank das Konto nicht ganz dicht machen...
Erkundigen Sie sich am besten mal genauer über die Rechtslage und sprechen Sie mit Ihrem Bankberater darüber - wenn dieser sieht, daß sich sein Gegenüber über seine Rechte informiert, dann kann er nicht einfach machen, was er will, sondern muß sich an die Gesetzte halten.

Viel Erfolg
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 07.08.2008, 14:29
Horst Horst ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 4
Standard

Aufwand bei der Kontopfändung entsteht zum einen a) bei Eingang der neuen Pfändung (Schuldner(=Kunde) aus dem Pfüb suchen, Pfandbetrag berechnen (verzinsliche/nicht verzinsliche Kosten fein auseinanderhalten), Kunden/Gläubiger informieren (hier: Drittschuldnererklärung schrieben); b) Termine überwachen (regelmäßig in's Konto schauen, ob Gelder für den Gläubiger abgeführt werden müssen und natürlich c) sämtlicher Schriftwechsel von Schuldner/Gläubiger und Gerichten bearbeiten.

Aber am schwersten wiegt die Überwachungsplicht der Bank, d.h. bei jedem Zahlungseingang muss ein Mitarbeiter prüfen, ob das Geld pfändbar ist oder nicht..wenn sie sich vertut, haftet sie entweder gegenüber dem Schuldner oder dem Gläubiger, also ein recht heikle Sache....im übrigen lassen sich alle anderen Verfahrensbeteiligte ihre Arbeit mit der Pfändung natürlich vom Schuldner bezahlen (der Gerichtsvollzieher kassiert allein für die Zustellung ca. 25 Euro; das Gericht verlangt Vorkasse vom Gläubiger für Mahnbescheid, etc....obwohl wir ja alle schon Steueren zahlenl)...daher sind die Banken auch so "zickig" bei der Pfädnungsbearbeitung.

Die laufende, quasi "ewige" manuell Überwachung der Umsätze bei aussichtlosen Pfändungen ist das Hauptproblem der ganzen Angelegenheit...manche Bank findet das "unzumutbar" und kündigt dann....
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 07.08.2008, 15:21
j_heibel j_heibel ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 12
Standard

Der beschriebene Bearbeitungsaufwand fällt zwar an, ganz so schlimm ist der manuelle Aufwand nun aber doch nicht:
Es gibt ziemlich gute Möglichkeiten, das alles zum größten Teil automatisch zu berechnen und zu überwachen. Die Kosten für die Banken sind zwar da, halten sich dann aber doch in Grenzen...
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 07.08.2008, 15:49
Horst Horst ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 4
Standard

...klar, automatisch geht sicher einiges..wenn denn IT dafür vorhanden ist. Die muss gekauft, entwickelt und gewartet werden...auch nicht gerade billig. Natürlich kann man sagen, dass machen die Banken jetzt mal und Punkt....aber es wird halt immer ein Minimalansatz verfolgt, weil eben Aufwand ohne Nutzen....und es bleibt wirklich die Frage, wieso der Schuldner die "Aktivitäten" der Gerichte/-vollzieher (also Staat) bezahlen muss, während der Staat der Bank verbietet, einen Kostenaufwand zu berechnen.

Die Bank wird ihre Kosten in die übrigen Preise einpflegen und dann zahlen natürlich auch alle Kunden ohne Pfändung für die Pfändung...irgendwie...
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 08.08.2008, 09:04
j_heibel j_heibel ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 12
Standard

Da ist schon was dran, aber:
1.) der Staat verfolgt schon immer die Strategie, den kleinen Mann zur Kasse zu bitten. Einfach mal ein Beispiel: man arbeitet durchschnittlich von Januar bis Ende Juli nur für den Staat, hat vom Bruttogehalt nicht mal die Hälfte auf der Hand und wenn man dann zum Amt kommt und einen Stempel braucht, verkündet der Beamte rotzfrech, daß das eine Gebühr von 25 Euro kostet. Vielleicht sollte man da ansetzen, etwas ändern zu wollen.

2.) Auch wenn die Pfändungsrechtsreform immer als "Wunderwerk" gepriesen wird: jeder bekommt ein Girokonto... jeder hat einen monatlichen pfändungsfreien Betrag... keiner hat mehr Aufwand damit...
Im Kleingedruckten steht auch in der Reform, daß es den Banken erlaubt ist, ein spezielles Kostenmodell für diese Konten aufzustellen. Also haben die Banken dann die Möglichkeit, ihren Aufwand nach dem Verursacherprinzip umzulegen, ohne alle anderen Kunden damit zu belasten. Dieser Umstand wird aber gern verschwiegen. Es wird für den Kunden nach der Reform (sofern sie tatsächlich kommen sollte) doch nicht ALLES besser ;-). Für die Banken übrigens auch nicht - der Bearbeitungsaufwand wird für Banken sogar noch höher sein, denn es gibt weiterhin die normale Kontoüberwachung von jetzt (nur mit anderen Fristen), zusätzlich die davon unterschiedliche P-Konto-Überwachung und dazu noch eine veränderte Überwachung von Girokonten sofern der Kunde irgendwo ein P-Konto hat.

3.) Es gibt Softwarelösungen für die Automatisierung des Arbeitsaufwandes, die nicht nur eine Minimallösung unterstützen. Es gibt Nischenprodukte, die sowohl Standardfälle als auch Sonderfälle bei der Pfändungsbearbeitung sowohl in der Bearbeitung als auch in der Überwachung zu 80-100% automatisch bearbeiten können. Natürlich kosten sie Geld aber sie rentieren sich nach kurzer Zeit, erhöhen die Rechtssicherheit in der Bank und minimieren das Risiko... Besonders auch bei Änderungen des aktuellen Rechts, wie z.B. die anstehende Pfändungsrechtsreform. Eine Recherche ist es auf jeden Fall wert...
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 08.08.2008, 15:28
Horst Horst ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 4
Standard

In der Tat werden die Banken mit dem P-Konto mehr Aufwand haben, als im "alten" recht....besonders die Formulierung "...auf dem P-Konto ist automatisch ein Sockelbetrag pfandfrei.." ist für Drittschuldnerpraktiker höchst witzig. Für das BMJ ist schon alles automatisch, wenn der Schuldner nicht mehr zum Gericht muss wg. eines Freigabebeschlusses für z.B. Arbeitseinkommen...und wenn es Unterhaltsverpflilchtungen gibt, soll das dann auch fix die Bank ausrechnen...also auch "automatisch".

Bürokratievereinfachung kan man so natürlich elegant umsetzen...einfach mal per Gesetz die Arbeit anderen "aufdrücken".

MIt dem P-Konto fährt man in bestimmten Konstellationen sogar schlechter als im alten Pfändungsrecht, denn manch einer hat z.B. eine höher (unpfändbare) Rente als der derzeitige Sockelbetrag. Und wieso gibt es nur einen Sockelbetrag, wenn manche Schuldner davon ihre Aufwendungen für den Job bestreiten müssen (z.B. Fahrtkosten) und andere eben nicht (nicht das man sie deswegen beneiden würde, aber das Ganze ist recht oberflächlich durchdacht und wird eine Fülle von Einzelfragen, Auslegungen und ungeklärten Situationen nach sich ziehen....da ist das BMJ natürlich nicht dabei, dass dürfen dann die Banken, Gerichte und Schuldner irgendwie klären, na ja, nach der ALG-Umsetzungskatastrophe gibt es nun ja genügend "neue" Richter für noch mehr Streitigkeiten...so wachsen die Behörden kontinuierlich und der Bedarf an Steuergeldern ebenfalls...
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 08.08.2008, 18:58
j_heibel j_heibel ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 12
Standard

Ja, genau! Der Beitrag hätte von mir kommen können ;-)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bank, bankkonto, konto, negativer, p-konto, pkonten, pkonto, schufa, schufaeinträge

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
a Cicada Website